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Landesarbeitsgericht

Ab dem 01.01.2007 ist das gemeinsame Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Magdeburger Platz 1 in 10785 Berlin für die Streitigkeiten der II. Instanz zuständig. Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der I. Instanz sind ab dem 01.01.2007 unter o. g. Anschrift einzulegen. 

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