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gerichtliche Verfahren

Nach Klageerhebung findet vor der/dem Vorsitzenden der Kammer eine Güteverhandlung statt. Güteverhandlung ist eine mündliche Verhandlung, in der der Sach- und Streitstand erörtert wird. Ziel der Güteverhandlung ist eine gütliche Einigung des Rechtsstreits, ein sogenannter Vergleich. Ein Rechtsstreit kann auch durch Klagerücknahme oder Anerkenntnis des Anspruches beendet werden. Können die Parteien sich nicht gütlich einigen, wird ein Kammertermin bestimmt. In diesem wird die/der Vorsitzende unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter evtl. nach einer Beweisaufnahme ein Urteil fällen.

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