ehrenamtliche Richter/innen
Ehrenamtliche Richter nehmen an den Kammerverhandlungen teil, diese wirken bei der Entscheidung der Kammer mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die ehrenamtlichen Richter haben in der Arbeitsgerichtsbarkeit eine besondere Bedeutung, sie sind wie die Berufsrichter unabhängig und keinen Weisungen unterworfen, ihnen dürfen keine Nachteile aus der Tätigkeit als ehramtlicher Richter bei dem Gericht entstehen.

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